TERMS AND CONDITIONS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS VIDEODAYS FESTIVAL

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („VideoDays Festival AGB“) der we are era GmbH („wir“, „uns“, „Veranstalter“) gelten für den Besuch des VideoDays Festivals („Festival“) und finden zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer offiziellen Ticketpartner beim Kauf von Tickets zum Festival Anwendung.

Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zum Festival akzeptiert die betreffende Person die Anwendbarkeit der VideoDays Festival AGB.

Wir behalten uns das Recht vor, die VideoDays Festival AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren. Bei den Änderungen werden wir die Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigen.

I. Allgemeine Bestimmungen

Erwerb von Tickets
Tickets können nur über unseren offiziellen Ticketpartner Codekarussell UG (www.rausgegangen.de) erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Codekarussell UG („Codekarussell AGB“). Diese sind unter www.rausgegangen.de/agb abrufbar. Die Codekarussell AGB sind integraler Bestandteil der VideoDays Festival AGB. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den VideoDays Festival AGB und den Codekarussell AGB, gehen die VideoDays Festival AGB vor.

Umgang mit Tickets; Verbot gewerblichen Weiterverkaufs, -nutzung
Die Tickets sind sorgfältig aufzubewahren und nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar.

Unzulässige Weitergabe: Wir verkaufen Besucher:innen Tickets ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets ist untersagt.

Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung von Ticketinhaber:in, ist zulässig, soweit kein Fall der unzulässigen Weitergabe im vorstehenden Sinne vorliegt. Ticketinhaber:in kann in diesem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt unsere Zustimmung voraus, die hiermit unter den nachfolgenden Bedingungen erteilt wird: (a) die Weitergabe ist ein Fall der zulässigen Weitergabe wie vorstehend beschrieben, (b) Ticketinhaber:in weist neue:n Ticketinhaber:in auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hin und neue:r Ticketinhaber:in ist mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm:ihr und dem Veranstalter einverstanden.

Soweit nicht ausdrücklich im Rahmen des Bestellprozesses anders angegeben, ist eine Stornierung der Tickets nur im Falle einer Absage oder Verschiebung des Festivals möglich. Vorstehende Absätze bleiben unberührt.

Die Tickets für dieses Festival sind mit einem einmaligen Barcode versehen, der beim Einlass gescannt wird. Die Tickets können nur von der Person genutzt werden, für die sie aktiviert wurden. Die Ticketaktivierung erfordert eine Personalisierung des Tickets und wird daher nur bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises zur Entwertung akzeptiert. Für den Veranstalter ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Personalisierung des Tickets selbstverständlich. Der Veranstalter verwendet die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung des Vertrages. Ticketinhaber:in kann der Nutzung oder Übermittlung seiner:ihrer Daten zum Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit gegenüber dem Veranstalter widersprechen. Möchte der Teilnehmer dieser Nutzung seiner:ihrer Daten insgesamt widersprechen, ist eine Nachricht an: info@weareera.com zu senden. Kunden können strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie Tickets absichtlich vervielfältigt und zu betrügerischen Zwecken weiterverkauft haben.

Betreten und Verlassen des Festivalgeländes
Tickets müssen beim ersten Betreten des Festivals, d. h. vor dem ersten Betreten des Festivalgeländes, zur Validierung vorgelegt werden. Bei Vorlage eines gültigen Tickets wird Besucher:in ein Armband ausgehändigt. Ein einmal entwertetes Ticket kann nicht erneut verwendet werden, um ein weiteres Armband zu erhalten. Ein erneuter Einlass ist nur mit einem bereits ausgegebenen, unbeschädigten Armband möglich. Armbänder sind grundsätzlich nicht übertragbar und werden ungültig, wenn sie entfernt, manipuliert, übertragen oder weiterverkauft werden. Die Armbänder müssen während der gesamten Dauer des Festivals getragen werden und sind auf Verlangen und bei einem erneuten Einlass vorzuzeigen. Ist Besucher:in nicht in der Lage, ein Armband vorzuzeigen, kann ihm:ihr der erneute Zutritt zum oder der Aufenthalt auf dem Festivalgelände verweigert werden.

Das validierte Armband wird beim ersten Einlass gemäß der Aktivierungsdaten, wie sie beim Ticketkauf bzw. auf etwaigen Sponsorengästelisten angegeben worden sind, personalisiert.

Zutrittsberechtigungen / Schutz von Minderjährigen
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen das Festival nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einem gültigen Ticket besuchen. Für Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zum Festival bis Mitternacht ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person genehmigt.

Zum Schutz von Kindern sind wir berechtigt, Kindern den Zutritt zum Festival zu verweigern, wenn der Schutz durch die erwachsene Begleitperson nach unserem Ermessen nicht ausreichend gewährleistet wird.

Sicherheitskontrollen
Bei Einlass auf das Festivalgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eine Sicherheitskontrolle, ggfs. mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zum Festival zu verweigern, sofern Besucher:in die in Ziff. II.5. aufgeführten, verbotenen Gegenstände bei sich führt oder ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit von Besucher:in selbst oder anderer Besucher:innen besteht (z.B. bei aggressivem Verhalten, bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung) oder das für den Zutritt verwendete Ticket ungültig gemacht wurde oder Besucher:in gegen diese AGB in sonstiger Weise verstößt.

Wir behalten uns das Recht vor, auch während des Festivals stichprobenartig Sicherheitskontrollen durchzuführen, um die Sicherheit des Festivals zu gewährleisten.

Verschuldet Besucher:in die Verweigerung des Zutritts zum Festival oder die Entfernung vom Festival, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

Wir behalten uns das Recht vor, den Zutritt zu verweigern, wenn Besucher:in sich weigert, Gegenstände, die nach unserer vernünftigen Einschätzung Gefahren oder Störungen für andere Personen im Rahmen des Festivals mit sich bringen können oder die zu den in Ziff. II.5. aufgeführten, verbotenen Gegenständen gehören, zurückzulassen.

Der Veranstalter ist nicht zur Verwahrung der Gegenstände verpflichtet und übernimmt keine Haftung für deren Verlust.

Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Festivalgelände
Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen des Festivals liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Wir filmen, live-streamen und fotografieren das Festival und fertigen hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen an. Dies kann jeweils auch Besucher:innen einschließen. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt Besucher:in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines:ihres Bildnisses und seiner:ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit dem Festival erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet). Das bedeutet insbesondere, dass Besucher:in den Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen von Besucher:in in jeglicher Form und Konfiguration ohne gesonderte Zustimmung von Besucher:in aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und non-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.

In Bezug auf Ton- und Bildaufnahmen von Minderjährigen unter 16 Jahren gilt, dass die erziehungsberechtigte Person mit Betreten des Festivalgeländes auch ausdrücklich in die vorstehend beschriebene Anfertigung, Verwendung und anschließende Verwertung der Aufnahmen vom Minderjährigen einwilligt.

Ausschluss von Besucher:innen
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein:e Besucher:in auf dem Festivalgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel o.ä.) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder auf andere Weise Mitarbeiter des Veranstalters oder andere Besucher:innen gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, Besucher:in von dem Festival auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Besucher:innen im Zusammenhang mit Covid-19
Covid-19, verursacht durch das SARS-CoV-2-Virus, ist eine Infektionskrankheit, die einen schweren und potenziell tödlichen Verlauf nehmen kann. Es besteht das Risiko der Übertragung von Covid-19 in jeder Umgebung, in der Menschen zusammenkommen. Dieses Risiko steigt in geschlossenen Räumen und mit zunehmender Anzahl von Menschen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat darauf hingewiesen, dass ältere Menschen und Menschen mit medizinischen Grunderkrankungen stärker gefährdet sind. Weitere Informationen findest Du auf der Website der WHO: https://www.who.int/health-topics/coronavirus#tab=tab_1.

Wir werden auf Basis unseres individuellen Hygienekonzeptes angemessene Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergreifen. Zudem müssen bei Durchführung des Festivals die jeweils geltenden Verordnungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden beachtet werden, um die Übertragung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Es wird von allen Besucher:innen erwartet, dass sie sich an die Verordnung und Empfehlungen halten und – soweit zutreffend – den Verhaltenskodex befolgen, der ggf. kurzfristig vor dem Festival an Ticketkäufer:in versendet und/oder vor Ort ausgehängt wird. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Maßnahmen sind wir berechtigt, den:die betreffende:n Besucher:in von dem Festival auszuschließen.

Trotz der von uns getroffenen angemessenen Maßnahmen lässt sich das Risiko einer Übertragung jedoch nicht vollständig ausschließen. Wenn Besucher:in am Festival teilnimmt, trägt diese:r das Risiko im Zusammenhang mit Covid-19 selbst. Insoweit ist unsere Haftung für Schäden ausgeschlossen. Ziff. I.3 Absatz 1 bleibt unberührt.

Absage / Verlegung / Programmänderungen
Das Festival kann vom Veranstalter bis zum Beginn des Festivals ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt auf unserer Webseite (https://www.videodays-festival.com), ob das Festival auch wie angekündigt stattfindet. Ferner können beim Festival Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Creator:innen und/oder Künstler:innen um entsprechenden Ersatz. Ansprüche von Besucher:in wegen der Absage einzelner Creator:innen und/oder Künstler:innen bestehen nicht. Der Zutritt zu einzelnen Festivalsbereichen (z.B. Bühnen) mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

Unsere Haftung bei Absage vor Festivalbeginn, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen des Festivals beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes des Tickets. Persönliche Arrangements, die Ticketinhaber:innen, einschließlich für Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit dem Festival trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts des Tickets hinaus, insbesondere nicht für vergeblich getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß Ziff. 12 entsprechend.

Sollte das Festival verschoben werden oder eine wesentliche Änderung tritt ein, kann eine Erstattung des Ticketpreises nur dann erfolgen, wenn die Erstattungsanfrage (und ggf. Rücksendung des Tickets) uns bzw. unseren Ticketpartnern rechtzeitig zugegangen ist. Solche Erstattungsanfragen müssen uns spätestens 24 Stunden vor Beginn des Ersatztermins für das Festival bzw. des wesentlich geänderten Festivals zugehen. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als es ein Käufer eines Tickets vernünftiger Weise erwarten kann. Eine Änderung von Creator:innen und/oder Künstler:innen im Programm des Festivals stellen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.

Wird das Festival auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht von Besucher:in, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter das Festival, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird das Festival verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für den Ersatztermin des Festivals ihre Gültigkeit.

Sperrung/ Räumung von Flächen
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, insbesondere auch um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters bei Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Besucher:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich von Besucher:in zuzurechnen sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Aushänge/ Anweisungen
Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Veranstalters und/oder Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters (https://www.videodays-festival.com).

Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Klauseln der Geschäftsbedingungen davon ausdrücklich unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt ggf. eine wirksame Regelung, die die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten, und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

II. Hausordnung auf dem Festivalgelände

Geltung der Hausordnung
Mit Kauf eines Tickets und/oder Betreten des Festivalgeländes unterwirft sich Besucher:in dieser Hausordnung gemäß Ziffer II. dieser AGB.

Anordnungen der Sicherheits- und Ordnungskräfte
Den Anordnungen behördlicher Ordnungskräfte und/oder des vom Veranstalter eingesetzten Ordnungsdienstes ist jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten.

Betreten des Festivalgeländes
Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen und zugehörigem Ticket erlaubt (vgl. Ziffer I.3 + I.4).

Kein Eintritt für auffällige Besucher:innen
Offensichtlich betrunkene, unter Drogen stehende oder vergleichbar auffällige Besucher:innen haben keinen Anspruch auf Einlass auf das Festivalgelände.

Sicherheitskontrollen/ verbotene und erlaubte Gegenstände
Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) sowie deren mitgebrachten Gegenstände auf verbotene Gegenstände. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.

Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.:

Taschen und Rucksäcke, die größer als DIN A4 sind
Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Pistolen, Munitionsgürtel und sonstige Waffen aller Art
Feuerwerkskörper, Fackeln, Wunderkerzen und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art
Go Pros und Drohnen
Laserpointer
Tiere
Sperrige Gegenstände aller Art, z. B. Leitern, Stühle, Banner und Selfie-Sticks.
Entflammbare Flüssigkeiten
Drogen und illegale Substanzen jeglicher Art
Glasflaschen
Deo-Spray, Haarspray, Pfefferspray, CS-Spray, Sprays (inkl. Parfüm)
Dosen, Einweg- und Mehrwegflaschen aus PET
Lautsprecher in allen Größen
Flugblätter, Aufkleber, Prospekte oder ähnliches
Sharpies, Permanentmarker und Ähnliches
Lebensmittel
Megaphon
Requisiten oder Kostümteile, die Gewalt verherrlichen (z. B. Schusswaffen)
Radios und ähnliches
Trommeln, Airhorns, Vuvuzelas und andere mechanische oder elektronische Geräte zur Erzeugung von Lärm
Inline-Skates, Rollschuhe, Skateboards, Motorroller
Fahrräder
Texte, Bilder oder andere Materialien mit diskriminierendem, verächtlichem, obszönem, pornografischem und/oder rassistischem Inhalt oder die auf die Verletzung der Persönlichkeitsrechte Dritter hinweisen.
Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung von Besucher:in und zum Ausschluss von Besucher:in vom Festival führen.

Flucht- und Rettungswege etc.
Flucht- und Rettungswege, Versorgungswege und Treppen sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die Besucher:in durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Für diese Haftungsbeschränkungen gelten die Einschränkungen in Ziff. I.12. (Die Haftung des Veranstalters) dieser AGB.

Umgang mit Abfällen
Während des Festivals sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Mülleimer zu entsorgen.

Schutz von Kindern und Jugendlichen
Wir beachten das Jugendschutzgesetz. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gilt die Zutrittsberechtigung gemäß Ziff. I.4. dieser AGB. 

Vandalismus
Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

Verbot des Betretens bestimmter Flächen
Das Betreten von Backstage-Zonen und das Erklettern von Zäunen und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Festivalgelände ist verboten.

Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Festivalgelände
Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Festivalgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!

Gebot der Rücksichtnahme
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Besucher:innen zu üben. Der für das Festival geltende Code of Conduct (www.videodays-festival.com/codeofconduct) ist von allen Besucher:innen zu beachten.

Ausschluss vom Festival
Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss vom Festival führen. Mit einem Ausschluss von dem Festival verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

Verbot der Gefährdung anderer Besucher:innen
Jede Gefährdung anderer Besucher:innen ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss vom Festival.