Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Creator:innen „VideoDays Festival“

Die AGB für Creator:innen gelten für sämtliche Vertragsschlüsse zwischen der we are era GmbH (nachfolgend „We Are Era“) und Creator:innen bzw. deren Agenturen (nachfolgend „Vertragspartner:in“) über die Festivalteilnahme und Erbringung von Leistungen als Speaker:in/Panelist/Host. Diese AGB erstrecken sich auf sämtliche Haupt- und Nebenleistungen.

We Are Era behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit anzupassen. Die aktuellste Version ist jene, die für die beauftragte Erbringung von Leistungen gilt. Wenn die Änderungen wesentliche Änderungen beinhalten, die sich auf die Rechte und Pflichten von Vertragspartner:in auswirken, wird We Are Era Vertragspartner:in vor Inkrafttreten der Änderung unter Verwendung angemessener Methoden, wie über die Webseite oder per E-Mail benachrichtigen. Sofern nicht anders angegeben, werden Aktualisierungen der AGB mit Veröffentlichung dieser auf der Webseite wirksam. Vertragspartner:in ist bekannt, dass die weitere Erbringung von Leistungen, nachdem eine Aktualisierung dieser AGB veröffentlicht wurde, bedeutet, dass sich Vertragspartner:in aus freien Stücken damit einverstanden erklärt, dass die aktualisierten AGB verbindlich gelten.

1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1.1 Vertragsgegenstand sind die jeweils im abgegebenen Angebot genannten Leistungen. Das Angebot enthält insbesondere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistungen, die Leistungszeiträume sowie die Gegenleistung von Vertragspartner:in. Das Angebot wird Vertragspartner:in schriftlich (elektronische Form ausreichend) unterbreitet.

1.2. Durch Annahme des Angebots kommt der Vertrag zwischen We Are Era und Vertragspartner:in zu den im Angebot und der Annahmeerklärung genannten Konditionen sowie unter Einbeziehung dieser AGB zustande. Die Annahmeerklärung durch Vertragspartner:in hat ebenfalls schriftlich (elektronische Form ausreichend) zu erfolgen.

1.3. Ausdrückliche Regelungen, die von den Parteien im Angebot bzw. in der Annahmeerklärung in Abweichung zu diesen AGB gemeinschaftlich vereinbart wurden, haben Vorrang.

2. Leistungserbringung

2.1. Vertragspartner:in erbringt seine:ihre Leistungen grundsätzlich persönlich. Sofern Vertragspartner:in den Vertrag mit We Are Era als Agentur von Creator:in im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abschließt, stellt Vertragspartner:in We Are Era die Dienste von Creator:in vereinbarungsgemäß zur Verfügung. Vertragspartner:in stellt sicher und steht dafür ein, dass Creator:in seine:ihre Leistung vereinbarungsgemäß erbringt.

2.2. Vertragspartner:in erhält von We Are Era vor Leistungserbringung ein Briefing. Der Inhalt des Briefings, insbesondere Dos and Don’ts, ist von Vertragspartner:in bzw. Creator:in im Rahmen der Leistungserbringung verpflichtend einzuhalten.

2.3. Vertragspartner:in ist verpflichtet bzw. trägt dafür Sorge, dass im Rahmen der Festivalteilname von Creator:in der Code of Conduct des Festivals (https://videodays-festival.com/code-of-conduct/) sowie das dort geltende Sicherheits- und Hygienekonzept (Aushang vor Ort) eingehalten und den Anweisungen des zuständigen Sicherheits- und Hygienepersonals Folge geleistet werden.

2.4. Ist im Rahmen der Leistungserbringung gemäß Angebot auch die Bewerbung des Festivals durch Creator:in umfasst, z.B. in Form von Postings auf den Social Media Kanälen von Creator:in und/oder We Are Era, ist Vertragspartner:in verpflichtet bzw. trägt dafür Sorge, dass die Richtlinien der Plattform(en) sowie die Richtlinien zur Inhaltserstellung für Creator:innen eingehalten werden.

Des Weiteren ist Vertragspartner:in verpflichtet bzw. trägt dafür Sorge, dass im Rahmen der Bewerbung des Festivals auf den Social Media Kanälen von Creator:in sämtliche gesetzliche Kennzeichnungspflichten eingehalten werden (FAQs zum Thema “Werbung in sozialen Medien” abrufbar unter: Richtlinien zur werblichen Kennzeichnung Landesmedienanstalten).

We Are Era hat insgesamt zweimal die Gelegenheit, Änderungswünsche bezüglich des jeweiligen beauftragten Postings gegenüber Creator:in geltend zu machen. Die Änderungswünsche sind jeweils innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt des jeweiligen beauftragten Postings schriftlich (E-Mail ausreichend) gegenüber Creator:in geltend zu machen. Soweit es sich bei den Änderungswünschen um Änderungen handelt, die im Rahmen der Nachbearbeitung (Änderung der Texte, Links, andere Videoschnitte, Effekte, Verwendung bereits erstellter Foto- oder Filmmaterialen, etc.) vorgenommen werden können oder um Änderungen, die sich aus einer unzureichenden und abweichenden Umsetzung der im Briefing gemachten Vorgaben durch Creator:in handelt, wird Creator:in diese Änderungen ohne zusätzliche Kosten vornehmen. We Are Era haftet nicht für eine hieraus resultierende, zeitliche Verzögerung.

Vertragspartner:in stellt We Are Era nach Ende des Festivals innerhalb von 7 Tagen und nach Aufforderung durch We Are Era alle relevanten bzw. von We Are Era geforderten und nicht vertraulichen Daten und Analysen (im Folgenden „Insights“ genannt) an den beauftragen Postings zu Auswertungszwecken zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Aufrufe, Likes/Dislikes, Favoriten, Aufrufspeicherung, Demografien, Social Shares und Klickraten/Abschlussquoten von Annotationen.

2.5. Die im Angebot vereinbarten Fristen und Auflagen zur Leistungserbringung sind verbindlich von Vertragspartner:in bzw. Creator:in einzuhalten.

Sollte Vertragspartner:in bzw. Creator:in diese Fristen und Auflagen unverschuldet nicht einhalten können (z.B. wegen Krankheit oder anderweitiger Verhinderung), hat Vertragspartner:in We Are Era hiervon unverzüglich zu unterrichten und ggfs. nach Aufforderung von We Are Era den Grund für den unverschuldeten Ausfall zu belegen (z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests). In Bezug auf etwaig beauftragte Postings ist Vertragspartner:in verpflichtet bzw. hat dafür Sorge zu tragen, dass Creator:in für einen Ersatztermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Absprache mit We Are Era zur Verfügung steht, ohne dafür eine gesonderte Vergütung zu erhalten.

Bei verschuldeter Nichteinhaltung der oben dargelegten Fristen und Auflagen gilt folgendes:
• Im Fall einer verspäteten Vorlage der beauftragen Postings durch Creator:in oder sofern die Veröffentlichungsfrist für ein beauftragtes Posting aus Gründen, die Creator:in zu vertreten hat, überschritten wurde, ist Vertragspartner:in verpflichtet bzw. trägt dafür Sorge, dass Creator:in eine von We Are Era nach billigem zu bestimmende Kompensationsleistung erbringt. Für die Kompensationsleistung wird Vertragspartner:in bzw. Creator:in keine gesonderte Vergütung erhalten.
• Sofern die Festivalteilnahme oder die Veröffentlichungsfrist für ein beauftragtes Posting aus Gründen, die Creator:in zu vertreten hat, nicht erfolgt ist bzw. mehr als 4 Tage überschritten wurde, hat We Are Era unabhängig von dem Recht auf Kompensationsleistung das Recht, diesen Vertrag unverzüglich zu beenden. Nach der Vertragskündigung hat Vertragspartner:in bzw. Creator:in lediglich einen anteiligen Anspruch auf eine Vergütung für die bis zur Kündigung bereits erbrachten Leistungen; darüber hinaus entfällt der Vergütungsanspruch.

2.6. Soweit nicht anders vereinbart, ist We Are Era nicht verpflichtet Teilleistungen anzunehmen.

3. Rechteeinräumung

3.1. Vertragspartner:in räumt We Are Era an den im Rahmen der Festivalteilnahme erstellten Bild- und Tonaufnahmen von Creator:innen folgende Nutzungsrechte ein:

• Organisch: inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzung, insbesondere zum Zwecke der Vervielfältigung, Bearbeitung (unter Achtung des Persönlichkeitsrechts), Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung, jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit dem Festival;
• Paid: inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzung, jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit dem Festival, zum Zwecke der werblichen Förderung per Mediapush-Aktivitäten, bspw. in Form von Story, Reel, und/oder Video, auf den sämtlichen Webseiten und oder Social Media Kanälen des Festivals.

3.2. Zum Zwecke der Vorstellung bei potenziellen Sponsoren als auch der Ankündigung und Bewerbung des Festivals auf unserer bzw. der Festival-Webseite sowie der Social Media Kanäle des Festivals räumt Vertragspartner:in We Are Era das inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, den Namen, das Image, die Stimme und das Abbild von Creator:in zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlichen zugänglich zu machen, jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit dem Festival. Hierfür stellst Creator:in We Are Era absprachegemäß geeignetes Material (aktuelle Fotos, Videos, etc.) zur Verfügung.
3.3. Sofern zusätzlich zur Festivalteilnahme von Creator:innen die Herstellung und Veröffentlichung von Social Media Postings auf den Social Media Kanälen von Creator:in vereinbart wurde, räumt der Vertragspartner:in We Are Era an den beauftragten Postings das organische Recht ein, diese auf den Social Media Kanälen des Festivals zu teilen/zu reposten. Etwaige inhaltliche, zeitliche und räumliche Einschränkungen ergeben sich aus dem Angebot.

3.4. Vertragspartner:in versichert und steht dafür ein, dass alle vorgenannten Rechte rechtzeitig, einrede- und kostenfrei auf We Are Era übertragen werden und die Ausübung der Rechte durch We Are Era oder deren Lizenznehmer:innen keine Rechte Dritter verletzt.

3.5. We Are Era ist nicht verpflichtet, die vorstehend eingeräumten Rechte und Leistungen von Vertragspartner:in zu verwerten.

4. Vergütung

4.1. Vertragspartner:in erhält die im Angebot vereinbarte Pauschalvergütung nach vollständiger Leistungserbringung, d.h. nach Festivalteilnahme und, falls vereinbart, nach Veröffentlichung des letzten beauftragten Postings, innerhalb von 30 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungstellung oder, sofern möglich, im Wege der Gutschrift.

4.2. Die Pauschalvergütung gilt zur Abgeltung aller geschuldeten Leistungen sowie etwaig aufgrund des Vertrages erfolgter Rechteeinräumung. Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig anerkannten Gegenforderungen ist für Vertragspartner:in ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

4.3. Vertragspartner:in erklärt sich damit einverstanden, dass sich die Vergütung einschließlich aller sonstiger Steuern, Abgaben, Gebühren und Aufschläge versteht und dass der Vertragspartner:in für sämtliche laufenden und künftigen Steuern, Gebühren und fälligen Bewertungen für Dienstleistungen, welche im Rahmen dieses Vertrags erbracht wurden, aufzukommen hat. Soweit für die beauftragte Leistung anfallend, wird We Are Era die verpflichtenden Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten.

4.4. Sofern Management/Agentur von Creator:in im Namen und in Vertretung von Creator:in die Rechnung über die erbrachte Leistung an We Are Era stellt, ist auf der Rechnung der Zusatz “im Namen und auf Rechnung von Creator:in” sowie die vollständige Anschrift und Steuernummer von Creator:in anzugeben. Management/Agentur ist für die vollständige Zahlung der Vergütungen sowie die Abführung von Steuern (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, etc. soweit anfallend), Sozialabgaben, etwaigen urheberrechtlichen Beteiligungen für den zur Verfügung gestellten Creator:in allein verantwortlich und stellt We Are Era von jeglichen Ansprüchen frei. Mit Zahlung der Vergütung von We Are Era an das Management/die Agentur bestehen gegen We Are Era keine Ansprüche mehr.

4.5. Vertragspartner:in ist zum Zweck der Klarstellung verpflichtet auf Verlangen von We Are Era nachfolgende Unterlagen beizubringen:

• Eine Bescheinigung des Finanzamts bzw. Steuerberaters von Vertragspartner:in unter Angabe der Steuer-ID und des zuständigen Finanzamts und Hinweis über die Veranlagung zur Umsatzsteuer (USt).
• Weitere Nachweise, aus denen die Selbstständigkeit von Vertragspartner:in für die vertragsgegenständliche Tätigkeit hervorgeht, wie beispielweise eine Bescheinigung der KSK, eine Statusentscheidung der Deutschen Rentenversicherung oder der KSK, eine Gewerbebescheinigung und/oder einen Nachweis der Krankenversicherung über die ordnungsgemäße Abführung der Beiträge.

Bei nicht vollständiger Beibringung der vorgenannten Unterlagen ist We Are Era berechtigt, von der Vergütung jeweils die gesetzliche Lohnsteuer sowie gesetzliche Sozialabgaben abzuziehen und abzuführen.

4.6. Unterliegt Vertragspartner:in in Deutschland nicht der unbeschränkten Steuerpflicht, kann We Are Era gesetzlich verpflichtet sein, einen bestimmten Prozentsatz der an Vertragspartner:in zu zahlenden Vergütung einzubehalten. Kann Vertragspartner:in gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern eine Befreiung nachweisen, wird dieser Quellensteuersatz auf den nach dem Doppelbesteuerungsabkommen geltenden Satz reduziert. Vertragspartner:in wird darauf hingewiesen, dass es möglich ist, dass er:sie trotz des für ihn:ihr vorgenommenen Abzugs weiterhin in Deutschland eine Steuererklärung abgeben muss und dass er:sie trotz des Steuerabzugs durch We Are Era möglicherweise weiterhin in Deutschland oder in dem Staat oder den Staaten, in denen er:sie seinen:ihren Wohnsitz hat, steuerpflichtig ist.

4.7. Sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, übernimmt We Are Era die Buchung und Kostenübernahme für die An- und Abreise (Bahn, 2. Klasse) zum und vom Festival sowie Unterbringung (Hotel, Kat. MotelOne) von Creator:in.

5. PR und Eigenwerbung

Vertragspartner:in räumt We Are Era hiermit das exklusive inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die geschuldeten Leistungen sowie den Namen, das Abbild, das Image und die Stimme von Creator:in in Zusammenhang mit dem Festival zu PR- und Kommunikations-Zwecken zu verwerten und öffentlich zugänglich zu machen.

6. Zusicherung und Gewährleistung

Vertragspartner:in und/oder Creator:in versichert und gewährleistet Folgendes:
• Den Bestand und die Unbelastetheit der übertragenen bzw. eingeräumten Rechte und Befugnisse sowie die diesbezügliche Verfügungsbefugnis;
• Die von Creator:in erbrachten Leistungen stellen keine üble Nachrede, Verleumdung, Verletzung der Privatsphäre oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Darstellungen einer moralischen oder juristischen Person dar;
• Die von Creator:in erbrachten Leistungen stellen in keiner Weise einen Verstoß oder eine Verletzung in Bezug auf geistige Eigentumsrechte oder sonstige Eigentumsrechte, die sich im Besitz von Dritten befinden oder von Dritten kontrolliert werden, dar. Soweit anwendbar, wird Creator:in sämtliche erforderliche Rechte und Befugnisse zur Verwendung von Materialien einer Drittpartei, welche in den Leistungen enthalten sind, sicherstellen;
• Falls Social Media Posting durch Creator:in vereinbart wurden, spiegeln die Aussagen von Creator:in in den Postings im Detail und ehrlich die Meinung von Creator:in wider. Im Rahmen der Postings werden sämtliche einschlägige Bedingungen (einschließlich bezüglich Nutzung, Privatsphäre und ähnlichem) von Plattformen, Medien oder Websites, über die Creator:in Inhalte verteilt, eingehalten. Zudem werden sämtliche Whitelisting-Anforderungen für die relevanten Plattformen, wie von den Plattformen und/oder We Are Era vorgegeben, eingehalten;
• Creator:in ist mit allen einschlägigen Rechtsvorschriften und Verordnungen konform;
• Creator:in hat keine strafbare Handlung begangen und wird keine strafbare Handlung begehen und keine Handlung begehen, durch welche We Are Era und/oder Sponsoren des Festivals öffentlich in Verruf gerät oder der Verachtung, dem Skandal oder der Lächerlichkeit ausgesetzt ist;
• Creator:in wird weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder an einen Regierungsbeamten leisten oder einen Regierungsbeamten anderweitig beeinflussen oder zu einer Begünstigung, rechtswidrigen Handlung, Beeinflussung eines amtlichen Beschlusses oder einer anderweitigen Handlung veranlassen, welche gegen die Antikorruptionsgesetze eines Drittlandes verstößt, in dem Creator:in die Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags erbringen kann;
• Falls Social Media Postings durch Creator:in vereinbart wurden, wird Creator:in diese mindestens, soweit nichts anderes vereinbart ist, 12 Monate ab Veröffentlichungszeitpunkt auf den Social Media Kanälen online halten.

Die Nichteinhaltung der in dieser Ziff. gemachten Zusicherungen und Gewährleistungen berechtigt We Are Era zur fristlosen Kündigung des Vertrags.

7. Presseverlautbarungen und Pressearbeit

Presseverlautbarungen, Interviews, Ankündigungen oder sonstige Mitteilungen an die Öffentlichkeit, die auf den Inhalt des Angebots, die Tätigkeit von Vertragspartner:in und/oder Creator:in für We Are Era, das Festival oder deren Inhalt hinweisen oder hierauf Bezug nehmen, bedürfen der vorherigen schriftlichen (E-Mail ausreichend) Zustimmung durch We Are Era. Vertragspartner:in ist es nicht gestattet, seinen:ihren Namen bzw. den von Creator:in unter Bezugnahme auf die Tätigkeit für We Are Era zum Zwecke der Werbung für Dritte zu verwenden.

8. Schadloshaltung/Freistellung

Vertragspartner:in hält We Are Era gegen alle Verluste, Verbindlichkeiten, Ansprüche, Schäden, Kosten und Aufwendungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Rechtsanwaltskosten, für alle Ansprüche Dritter schadlos und stellt We Are Era insoweit frei, welche sich aus:
• einem Verstoß gegen diesen Vertrag ergeben;
• allen Ansprüchen wegen Verletzung oder Veruntreuung des geistigen Eigentums eines Dritten (einschließlich, ohne Einschränkung, Rechte auf Privatsphäre, Werbung, Patente, Urheberrechte oder sonstige Eigentumsrechte, die Eigentum Dritter sind oder von Dritten kontrolliert werden) ergeben, die sich auf die von Vertragspartner:in oder Creator:in im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen beziehen, und
• Ansprüchen infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Vertragspartner:in und/oder Creator:in ergeben.

9. Laufzeit, Beendigung/Kündigung

9.1. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Finanzierung des Festivals geschlossen wird. We Are Era wird Vertragspartner:in umgehend darüber informieren, sofern die Finanzierung nicht geschlossen wird und das Festival deshalb nicht stattfinden wird.

9.2. Dieser Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der vollständigen Erfüllung der beidseitigen Leistungen aus diesem Vertrag oder mit der Beendigung des Festivals, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher ist. Die Vertragszeit endet ferner, wenn die Realisierung des Festivals eingestellt wird (auflösende Bedingung). In diesem Fall wird We Are Era von weiteren Zahlungen an Vertragspartner:in freigestellt. Vertragspartner:in steht lediglich für bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachte Leistungen ein angemessener Teilvergütungsanspruch zu.

9.3. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt beiden Vertragsparteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde. Ein wichtiger Grund für We Are Era liegt insbesondere dann vor, wenn Vertragspartner:in gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen AGB verstößt. Zu den wesentlichen Pflichten zählen insbesondere Verstöße gegen die Geheimhaltungspflichten sowie Verstöße gegen die in Ziff. 6 geregelten Pflichten. Einer Kündigung aus wichtigem Grund wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist eine Abmahnung unter angemessener Fristsetzung zur Heilung des vertragswidrigen Zustandes auszusprechen, es sein denn, dass eine Abmahnung unzumutbar ist.

9.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail ist für die Schriftform nicht ausreichend.

10. Haftungsbeschränkung und Verjährung

10.1. We Are Era haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder unerlaubten Handlung von We Are Era oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder unerlaubten Handlung von We Are Era oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung von We Are Era für einfache Fahrlässigkeit ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Jegliche Haftung für Schäden auf Grund von höherer Gewalt sowie für entgangenen Gewinn und alle Folgeschäden sind ausgeschlossen.

10.2. Ansprüche gegen We Are Era wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von We Are Era selbst oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Alle anderen gegen We Are Era gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

11. Geheimhaltung

11.1. Vertragspartner:in verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Des Weiteren wird Vertragspartner:in oder eventuell einer seiner:ihrer jeweiligen Mitarbeiter:innen keine vertraulichen Informationen in jedwedem Umfang für einen anderen als den in diesem Vertrag vorgesehenen Zweck verwenden. Vertragspartner:in verpflichtet sich, seine:ihre zumutbare Kontrolle auszuüben, um die unbefugte Offenlegung solcher vertraulichen Informationen durch Creator:in zu verhindern und einzuschränken.

11.2. Vertrauliche Informationen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, den Vertrag, die Identität von We Are Era, das Festival und diesbezügliche Angaben, die Vergütung, geschützte Informationen, das Arbeitsergebnis und sonstige im Rahmen dieses Vertrags erstellte Informationen und Unterlagen, soweit keine ausdrückliche Ausnahmeregelung schriftlich gewährt wird.

11.3. Vertrauliche Informationen umfassen nicht:
• Informationen, die Vertragspartner:in vor Offenlegung durch We Are Era bekannt waren;
• Informationen im öffentlichen Bereich, die nicht durch Verschulden von Creator:in in den öffentlichen Bereich gelangt sind, oder
• Informationen, die Vertragspartner:in rechtmäßig durch Dritte vor deren Offenlegung durch We Are Era offengelegt wurden und die nicht den Geheimhaltungspflichten von Dritten unterliegen, und d) Informationen, die von Vertragspartner:in oder dessen jeweiligen Mitarbeiter:innen unabhängig und ohne Bezugnahme auf die Kommunikation mit We Are Era entwickelt wurden.

11.4. Vertragspartner:in nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass jedwede Offenlegung oder missbräuchliche Verwendung von vertraulichen Informationen unter Verletzung dieses Vertrags der anderen Partei oder Parteien irreparable Schäden zufügen kann, deren Höhe unter Umständen schwierig zu ermitteln ist, und erklärt sich demzufolge damit einverstanden, dass eine solche andere Partei oder Parteien das Recht hat bzw. haben, bei einem zuständigen Gericht einen Unterlassungsanspruch zu beantragen, um eine solche Verletzung oder die Gefahr einer Verletzung zu verhindern. Diese Rechtsmittel gelten nicht als ausschließliche Rechtsmittel, sondern als Ergänzung zu allen anderen Rechtsmitteln laut Gesetz oder Billigkeitsrecht.

11.5. Sollte die Offenlegung vertraulicher Informationen aufgrund von Gesetzen, Vorschriften oder Gerichtsbeschlüssen erforderlich sein, wird Vertragspartner:in We Are Era diesbezüglich umgehend und schriftlich benachrichtigen und, soweit praktisch möglich und im Einklang mit den gesetzlichen Verpflichtungen von Vertragspartner:in (wie in gutem Glauben vom Rechtsberater von Vertragspartner:in bestimmt), die Offenlegung verweigern, so dass We Are Era sämtliche Maßnahmen ergreifen kann, die es für erforderlich hält, um seine vertraulichen Informationen zu schützen.

11.6. Dieser Abschnitt gilt zeitlich unbeschränkt auch nach Vertragsbeendigung.

12. Datenschutz

12.1. Vertragspartner:in und jede ihm:ihr unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich auf Weisung von We Are Era verarbeiten, es sei denn, dass Vertragspartner:in oder eine unterstellte Person nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet sind. Alle Personen, die Zugang zu den personenbezogenen Daten von We Are Era erhalten bzw. haben könnten, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die vorgenannten Pflichten bestehen auch nach Beendigung der Leistungserbringung fort.

12.2. Die Art, der Umfang und der Zweck, zu denen Vertragspartner:in die personenbezogenen Daten zulässig verarbeiten darf, ergeben sich aus einer Zusammenschau des Leistungsvertrages und diesen AGB. Eine Änderung von Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung bedarf der vorherigen Abstimmung mit We Are Era.

12.3. Vertragspartner:in verpflichtet sich insbesondere Maßnahmen zur Einhaltung der Datensicherheit gem. Art. 32 DSGVO umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Diese müssen mindestens sicherstellen, dass Daten:
• stets in einer Weise zu verwendet und gespeichert werden, durch welche die Vertraulichkeit allzeit sichergestellt ist, sofern möglich in verschlüsselter Form (Stand der Technik);
• gegen Verlust gesichert sind (Back-Ups);
• nur auf Endgeräten verwendet werden, deren Vertraulichkeit durch angemessene Schutzmaßnahmen sichergestellt ist (Virenschutzprogramm, 2FA bzw. MFA; PIN/Gesichtserkennung, Bildschirmsperre nach spätestens 15 Sekunden Inaktivität);
• auf das hinsichtlich Art und Umfang Notwendige beschränkt werden.

12.4. We Are Era ist der Ansprechpartner für Betroffenenrechte gem. Art. 15 – 22 DSGVO hinsichtlich Daten, die Vertragspartner:in übermittelt werden oder im Rahmen der Leistungserbringung anderweitig zur Kenntnis gelangen. Vertragspartner:in wird derartige Betroffenenersuchen unverzüglich, jedoch nicht später als 10 Werktage, an We Are Era weiterleiten und ggf. mit Informationen zu seiner Datenverarbeitung bei der Beantwortung der Anfrage im erforderlichen Maße unterstützen.

12.5. Sofern und soweit Vertragspartner:in bei der Leistungserbringung weitere Dienstleister einsetzt, bedarf dies der vorherigen Zustimmung durch We Are Era. Bei Vertragsschluss bekannte Dienstleister sind zu benennen und gelten als genehmigt. Hinsichtlich aller Dienstleister stellt Vertragspartner:in sicher, dass mit diesen die erforderlichen Vereinbarungen gem. Art. 28 DSGVO und ggf. gem. Kapitel V DSGVO geschlossen werden.

12.6. Vertragspartner:in stellt die Einhaltung dieser Klausel durch geeignete Maßnahmen sicher. We Are Era ist berechtigt, diese Maßnahmen anlassbezogen jederzeit und anlasslos einmal jährlich zu überprüfen.

12.7. We Are Era verarbeitet die personenbezogenen Daten Vertragspartner:in insbesondere zu Zwecken des (urheberrechtlichen) Nachweises gegenüber Auftraggebern. In diesem Fall und soweit dies rechtlich geboten ist, ist We Are Era berechtigt personenbezogene Daten von Vertragspartner:in den Auftraggebern zur Verfügung zu stellen. Vertragspartner:in informiert hiervon betroffene Personen gem. Art. 12 ff. DSGVO, sofern nicht bereits erfolgt.

13. Besondere Bestimmungen

Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass Hindernisse, die unmittelbar aus der sogenannten Corona-Infektion (COVID-19 Virusinfektion) folgen, der Realisierung des Festivals entgegenstehen können. Für den Fall, dass solche Hindernisse eintreten, so informiert sich die Vertragsparteien gegenseitig unverzüglich. Die Leistungserbringung und der entsprechende Festivalzeitraum/Vertragslaufzeit werden sodann, sofern möglich, verschoben, ohne dass hierfür eine gesonderte Vergütung von Vertragspartner:in anfällt. We Are Era kommt diesbezüglich ein Leistungsbestimmungsrecht zu. Als Hindernis im zuvor genannten Sinn gelten insbesondere Infektionsausbrüche, eine eigene mögliche Infektion bzw. der Verdacht hierzu und auch die behördliche Anordnung einer Quarantäne. Sollte in der Folge der genannten Hindernisse die Realisierung und/oder Fortsetzung der Kampagne/Projekt unmöglich bzw. unverhältnismäßig sein, hat We Are Era das Recht, den Vertrag unabhängig von Ziff. 9 außerordentlich zu kündigen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

14.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB von Vertragspartner:in werden nicht anerkannt. Sie werden ausschließlich und allenfalls dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Geschäftsführung von We Are Era schriftlich anerkannt wurden. Sie sind auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

14.3. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.